
Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie können sich direkt an mich wenden, ich stelle der Kasse die erbrachten Leistungen in Rechnung.
Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe, beispielsweise im Rahmen persönlicher Beratungen in einer Praxis oder bei Hausbesuchen. Auch Beratungen per Telefon oder E-Mail sind möglich.
Ihre Krankenkasse finanziert in der Schwangerschaft zum Beispiel die Vorsorgeuntersuchungen und Hilfe bei Beschwerden. Im Wochenbett trägt die Kasse Hausbesuche bis 8 Wochen nach der Geburt und bei Bedarf, bis zum Ende des 9.Lebensmonats Ihres Kindes, zum Beispiel bei Fragen zum Stillen oder schonendem Abstillen und zur Einführung von Beikost.
Nach einer Frühgeburt haben Sie ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, auch wenn Ihr Kind noch in der Kinderklinik ist. Nach der Entlassung des Kindes kann ich Sie erneut besuchen und Sie in der ersten gemeinsamen Zeit begleiten.
Privat Versicherten empfehle ich, sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung zu informieren, um eine Erstattung im Vorfeld zu sichern.